Beratungs- und Informationszentrum für Migrantinnen und ihre Familien

Hintergrundinformationen

Menschenhandel

Seit der Gründung von FIM im Jahr 1980 stellt die Arbeit gegen Menschenhandel eines unserer zentralen Anliegen dar. Mit Unterstützung der Hessischen Landesregierung (seit 1999) konnte sich FIM als hessische Koordinierungs- und Fachberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel etablieren.

Was ist Menschenhandel?

Menschenhandel verstößt gegen das Recht eines jeden Menschen auf persönliche Freiheit, auf psychische und physische Unversehrtheit und Integrität.

Seit Februar 2005 definiert das bundesdeutsche Strafgesetz Menschenhandel als Ausnutzung einer Zwangslage oder Hilflosigkeit, die insbesondere mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, mit dem Zweck:

  • der sexuellen Ausbeutung und der Zwangsprostitution (§232 StGB);
  • der Ausbeutung der Arbeitskraft in den verschiedensten Arbeitsfeldern (§233 StGB).

Das heutige Gesetz geht damit über den früheren Fokus auf der sexuellen Ausbeutung und Zwangsprostitution hinaus und schließt nunmehr die Ausbeutung der Arbeitskraft in verschiedenen Arbeitsfeldern mit ein. Fast ausschließlich Frauen sind von sexueller Gewalt betroffen (§232 StGB), während sich die Straftat der Arbeitsausbeutung (§233 StGB) auch auf viele männliche Verbrechensopfer bezieht.

Was macht FIM?

Die Beratung der Opfer von Menschenhandel richtet sich bei FIM in erster Linie an Frauen, die sexualisierte Gewalt, Ausbeutung und Zwangsprostitution erfahren haben. Die weitaus größte Zahl der Opfer ist nicht deutscher Herkunft und kommt vorwiegend aus mittel- und osteuropäischen Ländern.

In Einzelfällen ist FIM bislang mit dem Opferschutz bei Arbeitsausbeutung (außerhalb der Prostitution) beschäftigt. Die polizeiliche Ermittlungsarbeit und damit auch der Opferschutz sind bei diesem Verbrechen bislang bundesweit noch nicht systematisch entwickelt.

Mehr zur Arbeit von FIM im Bereich Menschenhandel erfahren Sie hier: Arbeitsprofil FIM

Kontrolldelikt mit hoher Dunkelziffer

Bei allen Formen des Menschenhandels besteht die Schwierigkeit, dass die Delikte meist nur durch Kontrollen der Polizei aufgedeckt werden. In Fachkreisen wird daher von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen. Die Strafverfolgung ist schwierig und komplex, und vor Gericht sind die Opfer als wichtige Zeuginnen unverzichtbar.

Menschenhandel in der Prostitution

Von sexueller Ausbeutung und Zwangsprostitution sind fast ausschließlich junge, z.T. auch minderjährige Frauen betroffen. Die Bundesrepublik ist neben anderen westeuropäischen Staaten eines der zentralen Länder, in denen Menschenhandel stattfindet. Viele der Opfer kommen aus ost- und mitteleuropäischen Staaten, aber auch aus afrikanischen, asiatischen und lateinamerikanischen Ländern.

Nach dem Lagebild des Bundeskriminalamtes (BKA) werden durchschnittlich jährlich in der Bundesrepublik ca. 600 – 800 Frauen registriert, die als Opfer von Menschenhandel erkannt wurden.

Alle Experten sind sich darüber einig, dass das nur die Spitze des Eisbergs ist. Es wird geschätzt, dass jährlich mehr als 10.000 Frauen in der Bundesrepublik zur Prostitution gezwungen werden. Innerhalb Europas schätzt man die Zahl der geschleusten und gehandelten Frauen auf mehr als 100.000.

Ins Ausland gelockt

Die Betroffenen verlassen ihr Herkunftsland aufgrund von Armut, beruflicher Perspektivlosigkeit, Erfahrungen von sexualisierter Gewalt und allgemeiner Hoffnungslosigkeit. Manche Frauen lassen sich verführen durch die Versprechungen scheinbar vertrauenswürdiger Anwerber und glauben an das große Glück im Ausland. Andere Frauen wissen bereits, bevor sie nach Deutschland kommen, dass sie in der Prostitution arbeiten werden. Beide Gruppen werden von den Tätern bzw. Täterinnen über die wirklichen Lebens- und Arbeitsbedingungen getäuscht.

Sind die Frauen in Deutschland angekommen, geraten sie in ein Netz von Lügen und Drohungen. Häufig entwurzelt und mittellos, kommen sie in ein fremdes Land, dessen Sprache sie nicht verstehen, und in dem sie nicht auf verlässliche Beziehungen zurückgreifen können. Unter Androhung und/oder Anwendung von Gewalt wird ihre Arbeitskraft ausgebeutet, sie erleben sexuelle Fremdbestimmung, und manche werden zur Prostitution gezwungen.

Marktgesetze eines Menschenrechtsverbrechens

Eine große aktuelle Herausforderung stellen neue Entwicklungen des Prostitutionsmarktes dar, die mit neuen Formen des Menschenhandels, der Gewalt und der Ausbeutung einhergehen.Die Erweiterung der Europäischen Union (EU) durch Estland, Lettland, Litauen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern (2004) sowie Bulgarien und Rumänien (2007) mobilisierte Menschen aus diesen Ländern auf der Suche nach Arbeit. Die gewaltigen wirtschaftlichen Transformationsprozesse in den mittel- und osteuropäischen Ländern gehen einher mit Massenarbeitslosigkeit, Verarmung großer Teile der Bevölkerung und dem Abbau von sozialen Leistungen. Zwar gibt es in einigen Ländern eine aufstrebende wirtschaftliche Entwicklung. Doch dabei stehen die Frauen regelmäßig auf der Verliererseite. Viele junge Frauen erhoffen sich daher ökonomische Chancen in den Ländern Westeuropas. Etliche darunter sind bereit, als Prostituierte ihr Einkommen zu sichern; dafür scheint Deutschland besonders attraktiv.

Viele dieser Frauen wissen, dass sie als Prostituierte arbeiten werden, wenn sie nach Deutschland gehen. Obwohl rechtlich möglich (Prostitutionsgesetz, Zuwanderungsgesetz), sind sie dennoch selten unabhängig, selbständig und selbstbestimmt tätig. Vielmehr werden sie von Händlernetzen und von Zuhältern kontrolliert und wirtschaftlich ausgebeutet.

Zu beobachten sind folgende Phänomene in der Prostitution:

  • Verstärkt bieten Frauen aus den neuen EU-Ländern ihre Dienstleistung im Sexgewerbe an.
  • Diese Frauen sind jung und unerfahren.
  • Kennzeichnend ist mangelhafte Professionalität (fehlende Krankheitsprävention u.a.).
  • Durch Händler-, Zuhälter- und scheinbare Freundesnetzwerke kommt es zu Kontrolle und Ausbeutung durch Dritte.
  • Es zeigt sich eine hohe Fluktuation in den Bordellen und eine große Mobilität.
  • Immer mehr Frauen in der Prostitution halten sich aufenthalts- und arbeitsrechtlich legal in Deutschland auf, manche sind beim Finanzamt angemeldet.

Unsichtbare Fesseln

Aufgrund fehlender Alternativen (Erwerbsarbeit u.a.), aber auch aufgrund von weit reichenden Abhängigkeitsstrukturen und Bedrohungsszenarien sind diese Frauen nicht dazu bereit oder fähig, sich aus ihrer Zwangs- und Ausbeutungssituation zu lösen. Die hieraus resultierende mangelhafte Kooperations- und Aussagebereitschaft der (potentiellen) Verbrechensopfer gegenüber der Polizei verhindert es, diese Strukturen von Ausbeutung und Zwang offen zu legen und zu durchbrechen.

Für die Polizei und auch für die Fachberatungsstellen liegt die große Herausforderung darin, diese Gruppe mit den Zielen der Prävention, des Opferschutzes und der Strafverfolgung der Täter zu erreichen.

Da die Betreffenden aufenthalts- und arbeitsrechtlich legal tätig sind und bei kurzen Kontakten mit der Polizei oder Beratungsstelle im Rahmen von Kontrollen oder Streetwork im Milieu ihre Unabhängigkeit und Selbständigkeit betonen, ist es schwer, einen Ansatzpunkt zu finden.

Aufgrund dieser neuen Entwicklungen sieht FIM die Notwendigkeit, neben der Fortführung der bestehenden Arbeit, neue kreative und konstruktive Formen zu entwickeln, um den Zugang zu dieser neuen Gruppe von Betroffenen sicherzustellen.

Kampf gegen Voodoo-Zauber

Unverändert schwierig ist die Situation afrikanischer Opfer von Menschenhandel. Nur selten gelingt es den Fachberatungsstellen, das Vertrauen eines Opfers zu gewinnen und damit überhaupt Unterstützung anbieten und gewähren zu können. Das Aufdecken afrikanischer Händlerringe und die Gewinnung von Zeugenaussagen stellen für die Polizei eine große Herausforderung dar.

Nach wie vor arbeitet FIM an einem angemessenen Umgang mit den aus Voodoo-Ritualen resultierenden Ängsten, die die Frauen in großer Abhängigkeit an die Händler binden. In diesem Zusammenhang ist FIM mit Seelsorgern und Vertretern christlicher Kirchen im Gespräch.


FIM berät auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Tagalog, Thailändisch, Tigrinya und Amharisch.

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